FAQs

Wann ist mein Kind krank?

Wenn Sie sich morgens nicht sicher sind, ob Ihr Kind in die Schule gehen kann/soll, dann überlegen Sie:

  • Hat Ihr Kind in den letzten 24 Stunden gebrochen?
  • Hat Ihr Kind in den letzten 24 Stunden Fieber gehabt?
  • Hustet Ihr Kind mehrfach innerhalb von 5 Minuten?
  • Läuft Ihrem Kind dauerhaft die Nase?
  • Klagt Ihr Kind über Bauch-/Kopf-/Halsschmerzen/Übelkeit?
  • Hat Ihr Kind auf Grund von Symptomen nur die Hälfte der üblichen Schlafenszeit geschlafen?

Können Sie mindestens eine dieser Fragen mit Ja beantworten, dann lassen Sie Ihr Kind bitte zur Beobachtung zu Hause. Eine Beobachtung durch den Lehrer im Klassenraum mit bis zu 27 anderen Kindern hilft weder Ihrem Kind noch allen anderen.

Krankmeldung Ihres Kindes

Die ganztägige Krankmeldung erfolgt bis spätestens 7:30 Uhr durch Sie über unsere App. Wählen Sie als Empfänger bitte den Klassenlehrer, das IPad Lehrerzimmer und falls bekannt den Fachlehrer der ersten Unterrichtsstunde des Tages aus (z.B. bei Sport, Schwimmen, Religion,...).

Besucht Ihr Kind die Betreuung, entschuldigen Sie Ihr Kind bitte auch dort in dem Bereich, sowie in einer eventuellen AG.

Sie können Ihr Kind bei einem Arzttermin nur für einzelne Stunden abmelden oder z.B. nur für die Zeit des Schwimmunterrichts bei Erkältung. 

Auch mehrere Tage bei Krankschreibung können Sie bereits am ersten Tag für den gesamten Zeitraum eintragen. Wir benötigen kein Attest vom Arzt. 

Diese Meldung durch Sie ist bereits zu jeder Uhrzeit auch am Abend vorher oder in der Nacht möglich.

Beurlaubung Ihres Kindes

Der Antrag auf Beurlaubung Ihres Kindes wegen eines wichtigen Grundes erfolgt mindestens eine Woche vorher durch eine Mitteilung über unsere App. Wählen Sie als Empfänger bitte den Klassenlehrer und Frau Laschet als Schulleiterin aus. 

Einen solchen Antrag müssen Sie für alle Varianten stellen, bei denen Sie vorher wissen, dass Ihr Kind fehlen soll (z.B. Taufen oder Kommunion, Hochzeiten, Beerdigungen oder auch für das Zuckerfest)

Sollte dieser wichtige Grund im direkten Anschluss vor oder nach den Ferien liegen, muss ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung erfolgen. Dieser wird nach Prüfung durch die Schulleitung dem Kind wieder mitgegeben.

 

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